Explosionsschutz

Die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären („VEXAT“) enthält Regelungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen.
Diese Verordnung ist seit 1.8.2004 in Kraft, die erforderlichen Anpassungen müssen ab 1.7.2006 erfüllt sein.

Betroffen sind alle Arbeitgeber, die in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, bereitstellen oder innerbetrieblich umschlagen.

Meine Leistungen

  • Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation der Explosionsgefahren
  • Information und Unterweisung der Mitarbeiter
  • Prüfungen und Messungen
  • die primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzmaßnahmen sowie
  • Beratung über Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Abnahmeprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
  • Wiederkehrende Überprüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel