Die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären („VEXAT“) enthält Regelungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen.
Diese Verordnung ist seit 1.8.2004 in Kraft, die erforderlichen Anpassungen müssen ab 1.7.2006 erfüllt sein.
Betroffen sind alle Arbeitgeber, die in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, bereitstellen oder innerbetrieblich umschlagen.