Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmer(innen)schutz ist gesetzlich geregelt. Je nach Unternehmensgröße werden unterschiedliche (Mindest-)Einsatzzeiten der Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin) vorgeschrieben.

Pflichten der Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen

nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind zur Erreichung einer optimalen Arbeitsplatzqualität nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, alle Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen, denen Personen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, systematisch zu ermitteln und zu beurteilen. Aufgrund der Ergebnisse werden dann geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festgelegt. Dieser gesamte Prozess wird Arbeitsplatzevaluierung . genannt. Gleichzeitig müssen sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen über den neuesten Stand der Technik hinsichtlich Arbeitsmittel sowie der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung informieren.

Die eventuell im Zusammenhang mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entstehenden Kosten haben die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu tragen.

Hinweis: Besonderen Schutzbestimmungen unterliegen Frauen, Jugendliche und Personen, die an körperlichen Schwächen oder Gebrechen in einem Maße leiden, dass sie dadurch bei bestimmten Arbeiten besonderen Gefahren ausgesetzt werden oder andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefährden können.

Meine Leistungen

  • Sicherheitstechnische Betreung ihres Betriebs
  • Begehungen von Standorten
  • Beratungen zu diverse Themen wie Explosionsschutz, Lärm und Vibrationen uvm.
  • Evaluierungen
  • Unterweisungen
  • organisatorischer Aufbau des Arbeitsnehmerschutzes in ihrem Betrieb
  • Überprüfungen von prüfpflichtigen Anlagen (z.B.: Tore, Kräne, Sicherheitsbeleuchtung, elektrische Anlagen, uvm.)