Überprüfungen und Gutachten

Im Zuge von Behördenverfahren oder Streitigkeiten ist es oft nötig Sachverhalte festzuhalten. Bei Behördenverfahren sind oftmals Abnahmeprüfungen vorgeschrieben, bei Streitigkeiten kann es oft hilfreich sein, einen Sachverhalt durch eine unabhängige Person festhalten zu lassen. Auch kann es sein, dass z.B. zum Bezug einer Förderung, wie z.B. über die Erhöhung des Regelarbeitsvermögens bei Kleinwasserkraftwerken, ein Gutachten eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen notwendig ist.

Meine Leistungen

  • Erstellen von Gutachten
  • Überprüfung von Anlagen und Anlagenteilen/Betriebsmitteln
  • Beratung als Sachverständiger im Zuge von Verhandlungen oder Behörden-/Gerichtsverfahren